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Sachverständiger für Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht
Wir unterstützen Unternehmen bei Themen rund um Zoll und Außenwirtschaft – praxisnah, strukturiert und mit dem Blick für das Wesentliche. Als Sachverständige helfen wir Ihnen dabei, Ein- und Ausfuhrprozesse regelkonform zu gestalten, zollrelevante Fragestellungen sicher zu bewerten und Bewilligungen sowie Verfahren sauber vorzubereiten. Unser Ziel: Risiken reduzieren, Abläufe stabilisieren und Ihnen eine belastbare Entscheidungsgrundlage für Ihr Tagesgeschäft geben.
Außenwirtschaftsrecht & Exportkontrolle
Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG), die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie europäische Regelungen wie die Dual-Use-Verordnung stellen hohe Anforderungen an exportierende Unternehmen. Nationale, europäische und internationale Vorgaben greifen ineinander – und verändern sich regelmäßig.
Ob Prüfungen, Rückfragen, Nachforderungen oder kritische Sachverhalte: Erfahrung macht den Unterschied. Wir begleiten Sie bei Audits und behördlichen Klärungen, bereiten Unterlagen nachvollziehbar auf und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit den zuständigen Stellen – sachlich, lösungsorientiert und praxisnah.
Wir unterstützen Sie unter anderem bei:
- exportkontrollrechtlichen Ausfuhrverfahren
- der Bewertung konkreter Geschäftsvorgänge im Kontext der Exportkontrolle
- der Klassifizierung nach EU-Dual-Use-Verordnung oder deutscher Ausfuhrliste
- der Prüfung und Absicherung von Lieferungen in Embargoländer
- Meldepflichten im Zahlungsverkehr
- der Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen
- Aufbau, Umsetzung und Weiterentwicklung interner Compliance-Programme (ICP)
- Fragen zum US-(Re)Exportkontrollrecht (gemeinsam mit spezialisierten Partnern)
- Begleitung bei Außenwirtschaftsprüfungen
Schwerpunkte unserer Expertise
Zolltarifrecht, Zollwert & verbindliche Auskünfte
Die zolltarifliche Einreihung ist die Grundlage für Zollsätze, Verbote/Beschränkungen, Kontingente sowie Genehmigungs- und Nachweispflichten. Fehler bei der Warennummer können teure Folgen haben – von Nachzahlungen über den Verlust von Präferenzen bis hin zu Verstößen gegen Exportvorschriften. Wir unterstützen bei der Tarifierung, bei komplexen Warenbeschreibungen und bei der Beantragung verbindlicher Zolltarifauskünfte (mit EU-weiter Wirkung).
Auch im Zollwertrecht begleiten wir Sie – inklusive der korrekten Behandlung von Zuschlägen wie Lizenzgebühren und der Schnittstellen zu Umsatzsteuer und Verrechnungspreisen.
Warenursprung & Präferenzen
Wir beraten zu Ursprungsregeln, Präferenzkalkulationen und Nachweisen (z. B. Lieferantenerklärungen, Ursprungszeugnisse) und helfen, Präferenzvorteile rechtssicher zu nutzen – ohne unnötige Risiken.
Außenwirtschaftsrecht & Exportkontrolle
Exportkontrolle ist mehr als ein Häkchen im Prozess. Wir unterstützen Sie bei der Klassifizierung nach EU-Dual-Use oder nationaler Ausfuhrliste, bei Embargoprüfungen, BAFA-Anträgen und beim Aufbau bzw. der Weiterentwicklung interner Compliance-Strukturen (ICP). Dabei übersetzen wir rechtliche Vorgaben in praxistaugliche Abläufe – verständlich und umsetzbar.
Zollverfahren, Bewilligungen & Compliance
Ob AEO/ZWB, Zolllager/Verwahrung, Versandverfahren, Gesamtsicherheit oder Zahlungsaufschub: Wir begleiten Anträge, optimieren Dokumentation und sorgen dafür, dass Prozesse auditfest bleiben. Zusätzlich prüfen wir bestehende Zoll- und Exportkontrollsysteme, identifizieren Schwachstellen und entwickeln pragmatische Maßnahmen zur Risikominimierung.
Verbrauchsteuern, Organisation & Audits
Wir beraten zu verbrauchsteuerpflichtigen Waren und unterstützen bei der organisatorischen Umsetzung im Unternehmen. Darüber hinaus bieten wir Management- und Organisationsberatung – inklusive Prozesschecks, Verfahrensanweisungen, Softwareauswahl und Vorbereitung auf Zoll- und Außenhandelsprüfungen.
Strittige Verfahren
Wenn es kritisch wird, stehen wir an Ihrer Seite: von der strategischen Einordnung über die Kommunikation mit Behörden bis zur Vertretung in Streitfällen – mit dem Ziel, Eskalationen zu vermeiden und Ihre Position konsequent zu sichern.
Sachverständiger: Horst P. Preßler-Höft
Horst P. Preßler-Höft ist Spezialist und Sachverständiger für Zoll- und Außenhandelsrecht. Er ist als Dozent und Außenwirtschaftsberater tätig und war zuvor in leitender Funktion bei internationalen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften aktiv, wo er eine internationale Handels- und Zollpraxis aufgebaut und geführt hat. Er wurde vom Bund Deutscher Sachverständiger (BDSF) zum Sachverständigen und Fachgutachter für Zoll und Außenhandel ernannt.
Unsere Lösungen
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ZOLLBERATUNG
Schnelle und unbürokratische Unterstützung; individuell auf Ihre Situation zugeschnitten.
WEB- & FRONTALSCHULUNGEN
Unsere Zollspezialisten beraten Sie individuell und bedarfsgerecht.
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