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Registrierter Ausführer (REX)
Der Registrierte Ausführer (REX – Registered Exporter) ist ein Unternehmen, das berechtigt ist, Ursprungserklärungen eigenständig auf Handelsrechnungen auszustellen. Dadurch entfällt in bestimmten Freihandelsabkommen und im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) die Notwendigkeit klassischer Präferenznachweise über die Zollstelle.
Unternehmen mit REX-Status handeln unabhängig von der Zollbehörde und können ihre internationalen Lieferketten deutlich beschleunigen, da zahlreiche formale Schritte entfallen.
Was ist ein Registrierter Ausführer (REX)?
Seit dem 1. Januar 2017 ist die Registrierung als REX in den EU-Mitgliedstaaten möglich. Seit dem 1. Januar 2018 ist im APS-System die Ursprungserklärung der einzige zulässige Präferenznachweis.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der früher verwendeten „Erklärung auf der Rechnung“ und der heute maßgeblichen „Erklärung zum Ursprung“. Das REX-System ersetzt in vielen Fällen klassische Präferenzbescheinigungen durch eine selbst ausgestellte Ursprungserklärung mit Registrierungsnummer.
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Inhaltsverzeichnis
Wann muss sich ein Unternehmen als REX registrieren?
Eine Registrierung als Registrierter Ausführer ist insbesondere erforderlich oder sinnvoll bei Exporten in Länder, mit denen die EU Freihandelsabkommen abgeschlossen hat oder die dem Allgemeinen Präferenzsystem (APS) unterliegen.
Dazu zählen unter anderem:
• Kanada (CETA)
• Japan (EPA/JEFTA)
• Vietnam (EVFTA)
• Ghana
• Elfenbeinküste
• ESA-Staaten (Komoren, Madagaskar, Mauritius, Seychellen, Simbabwe)
Ob ein Land das REX-System anwendet und welcher Ursprungsnachweis erforderlich ist, kann in der Zoll-Datenbank (z. B. WuP Online) geprüft werden.
Eine Ausnahme besteht, wenn der Warenwert unter 6.000 € liegt. In diesem Fall kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Ursprungserklärung ohne REX-Registrierung abgegeben werden.
Was sind REX-Nummern?
Nach erfolgreicher Registrierung erhält jedes Unternehmen eine individuelle REX-Nummer. Diese Registrierungsnummer muss in jeder Ursprungserklärung angegeben werden.
Die Nummer setzt sich zusammen aus:
• Länderkürzel (z. B. DE für Deutschland)
• dem Code „REX“
• dem Dienststellenschlüssel des Hauptzollamts
• einer fortlaufenden Registrierungsnummer
Die REX-Nummer ist EU-weit gültig und kann für alle Abkommen genutzt werden, die das REX-System vorsehen.
Ablauf der REX-Antragstellung
Die REX-Antragstellung (Registrierter Ausführer) erfolgt in Deutschland primär online über das Zoll-Portal mit dem Formular 0442. Sie benötigen eine EORI-Nummer und ein ELSTER-Unternehmenskonto, um sich zu registrieren.
Wichtige Schritte zur REX-Registrierung:
Registrierung: Anmeldung im Zoll-Portal.
Voraussetzung: Eine gültige EORI-Nummer ist zwingend erforderlich.
Formular: Ausfüllen des Online-Formulars 0442 (Antrag auf Zulassung als registrierter Ausführer).
Einreichung: Die Übermittlung erfolgt digital an das Hauptzollamt, in dessen Bezirk die präferenzrechtliche Buchhaltung geführt wird.
Nach der Genehmigung: Sie erhalten eine REX-Nummer, die auf Rechnungen bei Exporten in Partnerländer genutzt werden kann.
Pflichten als Registrierter Ausführer (REX)
Mit der Registrierung gehen klare Verpflichtungen einher. Unternehmen müssen insbesondere sicherstellen, dass die Ursprungsregeln korrekt angewendet und dokumentiert werden.
Dazu gehören unter anderem:
• unverzügliche Mitteilung von Änderungen an das Hauptzollamt
• ordnungsgemäße kaufmännische Buchführung
• vollständige Dokumentation von Herstellung und Lieferung
• Archivierung aller Ursprungserklärungen und Nachweise
• Aufbewahrung von Lieferantenerklärungen und Vormaterialnachweisen
• Einhaltung der Ursprungsregeln bei APS- und ÜLG-Geschäften
• korrekte Ausstellung von Ursprungserklärungen bei Exporten nach Kanada, Japan oder Vietnam
Besondere Konstellationen wie bilaterale Kumulierung oder Ersatz-Präferenznachweise (Replacement Proof of Preference, RPP) sind gesondert zu beachten.
Ursprungsnachweise im Rahmen von Freihandelsabkommen
Je nach Abkommen gelten unterschiedliche Rechtsgrundlagen für Ursprungserklärungen, etwa:
• CETA (Kanada) – Ursprungserklärung nach Ursprungsprotokoll
• EPA/JEFTA (Japan) – Erklärung zum Ursprung gemäß Abkommen
• EVFTA (Vietnam) – Erklärung zum Ursprung gemäß Ursprungsprotokoll
• ESA-Abkommen – Erklärung auf der Rechnung nach Ursprungsprotokoll
Die korrekte Anwendung hängt vom jeweiligen Abkommen und vom Warenursprung ab.
Problemfall: Aberkennung Lieferantenerklärung
Wann ist eine REX-Registrierung sinnvoll?
Die Registrierung als REX ist besonders empfehlenswert für Unternehmen, die regelmäßig in Präferenzländer exportieren, Lieferketten beschleunigen möchten und eigenständig Ursprungserklärungen ausstellen wollen.
Unsere Zollexperten unterstützen Sie bei der Prüfung Ihrer Voraussetzungen, bei der Antragstellung sowie bei der organisatorischen Umsetzung im Unternehmen.
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