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Zollbefreiung

Zoll sparen – aber rechtskonform. Wir prüfen, ob für Ihre Waren eine Zollbefreiung oder Einfuhrabgabenbefreiung (EUSt) möglich ist, und unterstützen Sie bei Nachweisen, Anträgen und der sauberen Dokumentation.

Was ist eine Zollbefreiung?

Eine Zollbefreiung bedeutet, dass bei der Einfuhr von Waren ganz oder teilweise keine Zölle anfallen. Man unterscheidet dabei zwischen tariflichen und außertariflichen Zollbefreiungen. Außertarifliche Zollbefreiungen sind häufig an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden und sollen unter anderem bestimmte Wirtschaftszweige fördern oder Wettbewerbsnachteile ausgleichen. Typische Beispiele sind Übersiedlungsgut, Rückwaren oder Sendungen mit geringem Warenwert.

Wichtig: Auch bei einer Zollbefreiung müssen die geltenden Zollvorschriften eingehalten werden. In vielen Fällen sind Befreiungen fristgebunden und erfordern Nachweise, die bei der zuständigen Zollbehörde einzureichen sind. Wir unterstützen Sie dabei gerne – von der Einschätzung der Möglichkeiten bis zur sauberen Dokumentation, auf Wunsch auch als externer Zollbeauftragter.

Tipp

Je nach Ware, Ursprung und Nutzung können Abgaben ganz oder teilweise entfallen – zum Beispiel durch Freigrenzen, Freihandelsabkommen (mit korrektem Ursprungsnachweis), besondere Verwendungszwecke oder Rückführung zuvor ausgeführter Gegenstände. Wichtig ist immer: Die Voraussetzungen müssen belegbar sein und formal korrekt umgesetzt werden.

Einfuhrabgabenbefreiung – wer ist von der Einfuhrumsatzsteuer befreit?

Von der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) sind grundsätzlich Waren ausgenommen, die auch im Inland umsatzsteuerfrei wären, zum Beispiel:

• bereits ausgegebene Wertpapiere (z. B. Aktien, Hypotheken- und Grundschuldbriefe)
• menschliches Gewebe (z. B. Organe, menschliches Blut)
• bestimmte Hochseewasserfahrzeuge (z. B. Fischereifahrzeuge, Schlepper)
• Goldlieferungen an die Deutsche Bundesbank und Zentralbanken
• gesetzliche Zahlungsmittel (z. B. Münzen, Banknoten)
• im Inland gültige amtliche Wertzeichen (z. B. Briefmarken, Steuerzeichen, Stempelmarken)
• Luftfahrzeuge, u. a. zur entgeltlichen Beförderung
• innergemeinschaftliche Lieferungen im unmittelbaren Anschluss an die Einfuhrabfertigung
• Anlagegold nach § 25c UStG

Unter welchen Bedingungen können Waren ohne Zoll und EUSt eingeführt werden?

Je nach Fall können Waren eingeführt werden, ohne dass Zoll und/oder EUSt anfällt, beispielsweise durch:

• Freibetrag: Bei Waren mit einem Sachwert unter 150 Euro fällt in der Regel kein Zoll an
• Freihandelsabkommen: Bei bestehenden Abkommen sind – mit passendem Nachweis – reduzierte Zollsätze oder Zollfreiheit möglich
• Sonderregelungen: Bestimmte Waren oder Verwendungszwecke können zu einer Befreiung von Zoll und EUSt führen
• Rückwaren/Rückführung: Bei vorübergehend ausgeführten und wieder eingeführten Gegenständen können Abgaben entfallen
• Persönlicher Gebrauch: Für bestimmte Waren zum persönlichen Gebrauch gelten häufig Abgabenbefreiungen (im Rahmen der Vorgaben)

Zoll umgehen? Keine gute Idee!

Den Zoll zu umgehen ist rechtswidrig und kann strafrechtliche Folgen haben. Wenn keine Zollbefreiung oder ein gültiges Freihandelsabkommen greift, sind bei der Einfuhr von Waren grundsätzlich Abgaben zu entrichten. Wer Abgaben bewusst umgeht, riskiert unter anderem Ermittlungsverfahren, Bußgelder sowie die Beschlagnahmung der Ware.

Daher ist es wichtig, die Zollvorschriften des jeweiligen Einfuhrlandes zu kennen und konsequent einzuhalten. Gerade im Reiseverkehr kommt es dabei häufig zu unerwarteten Problemen. Wir unterstützen Sie bei Fragen rund um Zoll und Außenwirtschaft und beraten Sie zusätzlich zu Versandverfahren sowie zum Thema Luftsicherheit.

Rückerstattung von Zollgebühren

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Erstattung oder ein Erlass möglich sein. Wir helfen Ihnen, die Chancen im Einzelfall zu bewerten, die erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen und den Antrag strukturiert vorzubereiten.

So unterstützen wir Sie

• Prüfung Ihrer Möglichkeiten auf Zoll- und EUSt-Befreiung
• Unterstützung bei Nachweisen und Dokumentation
• Vorbereitung und Begleitung von Anträgen/Kommunikation mit Behörden
• Optional: Unterstützung als externer Zollbeauftragter

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