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Infoveranstaltung
Zentrale Zollabwicklung (CCI)

 

Ab 2026 eröffnet die Zentrale Zollabwicklung (CCI) nach den Vorgaben des Unionszollkodex (UZK) Unternehmen die Möglichkeit, Importprozesse effizienter, zentralisiert und kostensparender zu gestalten – und das EU-weit. Über die Zentrale Zollabwicklung können Unternehmen Einfuhr-Zollanmeldungen bei einem Hauptzollamt, etwa in Deutschland, zentral erledigen, auch wenn die Waren in anderen EU-Ländern eingeführt werden.

Seminarbeschreibung

Wie auch in den Vorjahren wird es 2026 regelmäßige Änderungen und Neuerungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht geben. In unserer Informationsveranstaltung erhalten Sie praxisnahe Hinweise, Empfehlungen und einen Überblick zu unter anderem folgenden Themen:

-Wegfall der Zollfreigrenze von 150 Euro für kleine Warensendungen aus Drittländern ab Juli 2026
-ICS2: Verpflichtung zur Abgabe einer „Entry Summary Declaration (ENS)“ bei Wiedereinfuhr mit einem Carnet A.T.A. ab dem 3. Februar 2026
-Warenursprung und Präferenzen: Aktuelle Entwicklungen zur Pan-Euro-Med-Freihandelszone sowie zu den Handelsabkommen mit Indonesien und Mercosur
-CBAM: Beginn der Regelphase am 1. Januar 2026 sowie Neuigkeiten und Handlungsempfehlungen

Hinweis

Reichen Sie bitte vor Beginn der Veranstaltung Ihre individuellen technischen oder praxisbezogenen Fragen ein. Der Referent beantwortet diese gerne während des Seminars.
Wenn Sie Fragen während der Veranstaltung einbringen möchten, senden Sie diese bitte spätestens zwei Wochen vor Seminarbeginn an die in der Anmeldebestätigung angegebene E-Mail-Adresse. So können Ihre Anliegen direkt dem Seminar zugeordnet werden.

Webinartermine

Datum

09.03.2026 

Beginn

ab 09.30 Uhr – bis ca. 11.30 Uhr

Preis pro Person Netto

279 € 

Datum

13.03.2026 

Beginn

ab 12.30 Uhr

Preis pro Person Netto

279 € 

Datum

16.03.2026 

Beginn

ab 09.30 Uhr

Preis pro Person Netto

279 € 

Anmeldung für Schulung 

Infoveranstaltung Zentrale Zollabwicklung (CCI)

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