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Ermächtigter Ausführer (EA)

Die Bewilligung als Ermächtigter Ausführer (EA) bietet erhebliche Verfahrensvereinfachungen und ist ein wirkungsvolles Instrument zur Optimierung Ihrer Exportprozesse. Unternehmen können dadurch Ursprungsnachweise eigenständig ausstellen – ohne jedes Mal die Zollstelle einzuschalten.

Was ist ein Ermächtigter Ausführer?

Ein Ermächtigter Ausführer ist ein Unternehmen, das vom zuständigen Hauptzollamt die Genehmigung erhalten hat, präferenzrechtliche Ursprungserklärungen eigenverantwortlich abzugeben.

Das bedeutet:

Sie benötigen in vielen Fällen keine EUR.1, EUR-MED oder A.TR-Bescheinigungen mehr von der Zollstelle, sondern können den Präferenznachweis selbst erstellen.

Der Status ist besonders relevant bei:

• Exporten in Länder mit Freihandelsabkommen
• regelmäßigen Ausfuhren mit Präferenznachweis
zeitkritischen Lieferketten

Vorteile des Ermächtigten Ausführers

Die EA-Bewilligung bietet Unternehmen deutliche Wettbewerbsvorteile:

• Schnellere Exportabwicklung
• Wegfall regelmäßiger Behördengänge
• Reduzierung administrativer Kosten
• Mehr Flexibilität bei kurzfristigen Lieferungen
• Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit

Wer regelmäßig Präferenznachweise ausstellt, profitiert langfristig erheblich.

 

Voraussetzungen für die Bewilligung als Ermächtigter Ausführer

Um den Status „Ermächtigter Ausführer“ zu erhalten, müssen Unternehmen:

• über ausreichende Fachkenntnisse im Präferenzrecht verfügen
• zuverlässige interne Kontrollmechanismen nachweisen
• eine Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO) erstellen
• eine ordnungsgemäße Dokumentation und Archivierung sicherstellen
• jederzeit den Ursprung der Waren belegen können

Die Zollbehörde prüft insbesondere die internen Prozesse zur Sicherstellung der korrekten Anwendung der Ursprungsregeln.

Antrag auf Ermächtigter Ausführer – Ablauf

Die EA-Bewilligung wird beim zuständigen Hauptzollamt beantragt. Ein spezielles Formular ist nicht vorgeschrieben, jedoch müssen u. a. folgende Angaben enthalten sein:

• Unternehmensdaten
• EORI-Nummer
• zuständige Kontaktperson
• Lagerorte präferenzrechtlicher Unterlagen
• Liste der Zielländer
• vorhandene Zollbewilligungen

Zusätzlich sind Handelsregisterauszug sowie die Arbeits- und Organisationsanweisung einzureichen. Ein vorbereitendes Gespräch mit dem Hauptzollamt ist in der Praxis häufig empfehlenswert.

Verpflichtungen eines Ermächtigten Ausführers

Der Status Ermächtigter Ausführer (EA) bringt spürbare Vereinfachungen in der Exportabwicklung – ist aber an klare Pflichten geknüpft. Ursprungserklärungen dürfen nur ausgestellt werden, wenn die Ware tatsächlich den präferenzrechtlichen Ursprung nach der jeweiligen Regelung erfüllt. Zudem müssen die zugrunde liegenden Unterlagen und Nachweise in der Regel zehn Jahre aufbewahrt werden, damit sie bei Bedarf jederzeit vorgelegt werden können. Wichtig ist außerdem eine ordnungsgemäße interne Überwachung, damit Ursprung, Nachweise und Prozesse dauerhaft korrekt angewendet werden. Fehlerhafte Ursprungserklärungen können zu Nachforderungen, dem Verlust von Präferenzvorteilen oder weiteren Konsequenzen führen. Deshalb ist eine saubere Organisation und dokumentierte Prozesssicherheit entscheidend.

Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO) – zentral für die Genehmigung

Für die Bewilligung als Ermächtigter Ausführer ist die Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO) ein zentraler Erfolgsfaktor. Sie beschreibt nachvollziehbar, wie Ihr Unternehmen die Anforderungen des Präferenzrechts einhält und die korrekte Ausstellung von Ursprungserklärungen sicherstellt. In der AuO werden Verantwortlichkeiten im Unternehmen festgelegt, der Ablauf der Ursprungsprüfung beschrieben und klare Regeln zur Dokumentation und Archivierung definiert. Ebenso wird dargestellt, wie Wareneingänge erfasst, Waren gelagert und herkunftsrelevante Informationen zuverlässig zugeordnet werden. Ergänzend gehören interne Kontroll- und Eskalationsmechanismen dazu, damit Abweichungen früh erkannt und behoben werden. Eine individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene AuO erhöht die Erfolgschancen Ihres EA-Antrags deutlich.

Ermächtigter Ausführer beantragen – wir unterstützen Sie

Wenn Sie den Ermächtigten Ausführer beantragen möchten, begleiten wir Sie praxisnah und strukturiert – mit über 30 Jahren Erfahrung in Zollabwicklung und Präferenzrecht. Wir prüfen gemeinsam Ihre Voraussetzungen, erstellen bzw. optimieren die erforderliche AuO, bereiten den Antrag sauber vor und unterstützen bei der Abstimmung mit dem zuständigen Hauptzollamt. Auf Wunsch schulen wir außerdem Ihre Mitarbeitenden, damit die EA-Anforderungen im Alltag sicher umgesetzt und dauerhaft eingehalten werden.

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