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Zoll & Außenwirtschaft

Beratung, Services und Schulungen
für Import & Export.

Zoll und Außenwirtschaft – klar strukturiert, sicher umgesetzt: Wir sorgen für rechtssichere Prozesse, stabile Abläufe und effiziente Import- und Exportstrukturen – von der Beratung bis zur praktischen Umsetzung.

Zoll? Läuft!

Zoll und Außenwirtschaft sind heute entscheidend für reibungslose Lieferketten, stabile Kosten und planbare Import-/Exportprozesse. Wir unterstützen Unternehmen mit praxisnaher Zollberatung, operativen Zolldienstleistungen und maßgeschneiderten Zollschulungen – damit Abläufe rechtssicher, effizient und im Alltag nachvollziehbar funktionieren. Dabei denken wir nicht nur in Regeln, sondern in Prozessen: von der sauberen Dokumentation über klare Verantwortlichkeiten bis zur Umsetzung in ATLAS und angrenzenden Systemen.

Von der ersten Analyse bis zur Umsetzung begleiten wir Sie außerdem bei Bewilligungen und Zertifizierungen, bauen belastbare Strukturen auf und stärken Ihre Compliance nachhaltig. Als erfahrene Spezialisten mit kurzen Wegen zu Zollstellen und einem verlässlichen Netzwerk klären wir Sachverhalte zügig, reduzieren Risiken und optimieren Ihre Abläufe messbar – inklusive Digitalisierung, Prozessoptimierung und praxisnaher Mitarbeiterschulung.

Zoll- und Außenwirtschaft

AEO Zertifikat | Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter

Vom AEO-Zertifikat profitieren? Wir helfen Ihnen dabei, es zu bekommen – strukturiert, praxisnah und ohne unnötige Umwege.

Mit einer AEO-Zertifizierung sichern Sie sich echte Vorteile im Zollabfertigungsmanagement: weniger Reibungsverluste, mehr Planbarkeit und spürbare Erleichterungen im Tagesgeschäft.

 

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Zoll- und Außenwirtschaft

Externer
Zollbeauftragter

Mit einem externen Zollbeauftragten holen Sie sich Sicherheit ins Haus – ohne zusätzlichen internen Aufwand. Unser Team übernimmt Ihre zollrelevante Dokumentation von A bis Z: Wir erstellen Unterlagen, halten sie aktuell und sorgen dafür, dass alles nachvollziehbar und regelkonform bleibt. So gewinnen Sie Zeit, reduzieren Risiken und können sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.

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Zoll- und Außenwirtschaft

Versandverfahren
im  Zoll

Wir begleiten, beraten und schulen Sie rund um das Thema Versandverfahren im Zoll – praxisnah und verständlich.

Einfuhrabgaben für Waren, die in das Zollgebiet der EU eingeführt werden, werden in der Regel beim Überschreiten der EU-Außengrenze fällig. Ein korrekt angewendetes Versandverfahren hilft dabei, Abläufe sauber zu steuern und unnötige Verzögerungen oder Risiken zu vermeiden.

Jetzt kostenlose Beratung anfordern. 

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Zoll- und Außenwirtschaft

Zugelassener
Versender

Der Status als zugelassener Versender ermöglicht es Unternehmen, ihre Zollabwicklung deutlich schneller und flexibler zu gestalten. Versandvorgänge können eigenständig vorbereitet und abgewickelt werden, wodurch Wartezeiten reduziert und interne Prozesse spürbar effizienter werden.

Als zugelassener Versender erhalten Unternehmen von den Zollbehörden die Erlaubnis, Waren im Rahmen von Versandverfahren zu versenden, ohne dass jede Sendung physisch bei einer Zollstelle vorgestellt werden muss. Stattdessen erfolgt die Übermittlung aller erforderlichen Versanddaten elektronisch. Das beschleunigt nicht nur die Abfertigung, sondern erhöht auch die Planbarkeit logistischer Abläufe.

Die Bewilligung gilt für Versandvorgänge innerhalb des Unionsversandverfahrens und setzt voraus, dass Unternehmen ihre Zuverlässigkeit, organisatorische Strukturen und zollrechtliche Kompetenz nachweisen. Eine sorgfältige Vorbereitung und strukturierte Antragstellung sind entscheidend, um den Status erfolgreich zu erhalten und dauerhaft zu nutzen.

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Zoll- und Außenwirtschaft

Sachverständiger
Zollrecht

Im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht sind fundierte Bewertungen und klare Argumentationen entscheidend. Als Sachverständige unterstützen wir Unternehmen bei fachlichen Fragestellungen, erstellen belastbare Einschätzungen und begleiten Verfahren strukturiert und nachvollziehbar.

Wir übernehmen außerdem die Unterstützung und Vertretung gegenüber Zollbehörden – etwa bei Rückfragen, Prüfungen, strittigen Einordnungen oder bei der Klärung von Verfahrensabläufen. Unser Ziel ist es, Risiken zu minimieren, Entscheidungen rechtlich abzusichern und Abläufe effizient voranzubringen.

 

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Zoll- und Außenwirtschaft

Zollbefreiung

Bei Zollbefreiungen wird grundsätzlich zwischen tariflichen und außertariflichen Befreiungen unterschieden. Außertarifliche Zollbefreiungen dienen unter anderem dazu, bestimmte Wirtschaftszweige in der EU zu unterstützen und Wettbewerbsnachteile gegenüber Herstellern aus Drittstaaten auszugleichen. Ob eine Befreiung möglich ist, hängt immer vom konkreten Fall und häufig vom Verwendungszweck der Ware ab – etwa bei Übersiedlungsgut, Rückwaren oder Sendungen mit geringem Warenwert.

Für die Gewährung sind in der Regel Nachweise erforderlich, die bei der zuständigen Zollbehörde einzureichen sind. Auch bei Zollbefreiungen gelten die zollrechtlichen Vorschriften weiter, zudem sind viele Befreiungen fristgebunden. Wir beraten Sie zu Ihren Optionen oder unterstützen Sie als externer Zollbeauftragter.

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Zoll- und Außenwirtschaft

Ermächtigter Ausführer

Mit der Bewilligung als Ermächtigter Ausführer lassen sich Abläufe im Export spürbar vereinfachen. Unternehmen können bestimmte Ursprungserklärungen und Formalitäten eigenständig abwickeln, was Prozesse beschleunigt, interne Arbeit reduziert und die Planungssicherheit im Versand erhöht.

 

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Zoll- und Außenwirtschaft

Registrierter Ausführer (REX)

Als Registered Exporter (REX) können Unternehmen Ursprungsnachweise eigenständig erstellen, indem sie Ursprungserklärungen direkt auf Handelsrechnungen ausstellen. Dadurch entfällt in vielen Fällen die Mitwirkung der Zollbehörden, was Exportabläufe vereinfacht und Lieferketten beschleunigt.

Der Status als registrierter Ausführer setzt eine ordnungsgemäße Registrierung sowie die Einhaltung zollrechtlicher Vorgaben voraus. Wir unterstützen Unternehmen bei der Vorbereitung, Antragstellung und Umsetzung der erforderlichen Prozesse.

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Zoll- und Außenwirtschaft

Zugelassener Ausführer (AX)

Mit der Bewilligung als Zugelassener Ausführer können Unternehmen ihre Ausfuhranmeldungen deutlich effizienter abwickeln. Exportsendungen lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen direkt im eigenen Betrieb anmelden, wodurch Abläufe beschleunigt und organisatorische Aufwände reduziert werden. Zudem erhalten Unternehmen besondere Rechte, etwa bei der Gestellung von Waren.

Der Status unterscheidet sich vom Ermächtigten Ausführer, der insbesondere Ursprungserklärungen eigenständig ausstellen darf. Für die Bewilligung als Zugelassener Ausführer müssen Unternehmen ihre Zuverlässigkeit, geeignete Prozesse und die Einhaltung zollrechtlicher Anforderungen nachweisen. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der Voraussetzungen und begleiten Sie bei der Umsetzung.

 

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Zoll- und Außenwirtschaft

Luftsicherheit

Luftsicherheit ist ein zentraler Faktor in der Luftfracht – besonders für Importeure und Exporteure. Wir vermitteln die wichtigsten Grundlagen und unterstützen bei der sicheren, regelkonformen Abwicklung von Luftfrachtsendungen.

Seit über 30 Jahren sind wir in Import- und Exportprozessen aktiv und begleiten Unternehmen auch bei luftfrachtspezifischen Anforderungen.

Wir unterstützen Sie entweder operativ bei Ihren Luftfrachttransporten (z. B. Transport, Zollabfertigung, Frachtkontrolle, Lager) oder beratend, wenn Sie für Ihr Unternehmen Zulassungen im Bereich Luftsicherheit benötigen – inklusive Vorbereitung auf Verfahren beim Luftfahrt-Bundesamt und Schulungen für Ihr Personal.

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